Nutzhanf: THC-Grenzwert auf 0,3 % angehoben

Änderung im Betäubungsmittelgesetz

Die Bundesregierung hat die Auflagen für den Nutzhanfanbau gelockert. Das Bundeskabinett hat bereits am 15 Februar eine Erhöhung des Grenzwertes von THC in Nutzhanf beschlossen. Auf nationaler Ebene soll so der betäubungsmittelrechtlich erlaubte Wert dem EU-Recht angeglichen werden. Unternehmen im Nutzhanfsektor können nun Nutzhanf mit einem THC-Wert von 0,3 Prozent in den Verkehr bringen. Bislang lag der Wert bei 0,2 Prozent THC.

Mit der Änderung passt die Bundesregierung die Vorgabe auf nationaler Ebene dem EU-Recht an. Die sogenannte GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115 hatte nämlich die Erhöhung des THC-Grenzwerts bei Nutzhanf für die Europäische Union beschlossen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie definiert Regeln für die Landwirtschaft in den Ländern der Europäischen Union. GAP verfolgt das Ziel der marktorientierten Förderung der Landwirtschaft. Es sollen nachhaltige und resiliente Agrar- und Ernährungssysteme sowie attraktivere ländliche Räume geschaffen werden.

Der THC-Gehalt von Hanf unterliegt naturgegeben Schwankungen. Eine Anhebung auf nur 0,3 Prozent klingt nach nicht viel. Durch den höheren Grenzwert haben die Landwirte nun trotzdem einen minimal größeren Spielraum. Auch wird durch die Änderung den Nutzhanfbetrieben der Anbau weiterer Sorten ermöglicht.
Auch bedeutet dies im Umkehrschluss, dass künftig auch bei zahlreichen Hanfprodukten der nun höhere Grenzwert gilt. Das könnte auf den ersten Blick besonders für die unter starken Repressionen leidende CBD-Branche ein Impuls sein. Die Anhebung hilft nur vordergründig. Solange der in Deutschland bestehende Grundsatz der absoluten Sicherstellung einer ausgeschlossenen Rauschwirkung gilt, bleibt alles wie gehabt. Folglich muss man als Händler immer noch ausschließen, dass beispielsweise Extrakte durch Endverbraucher hergestellt werden können, die dann doch berauschend wirken. Daher ist die Änderung leider irrelevant für die CBD-Branche. Die sinnbefreite, grundlose Verfolgung geht hier weiter.

Europaweit ist Deutschland mit dieser Anhebung nun immer noch am unteren Rand des Mittelfelds. In Italien liegt der zulässige Grenzwert beispielsweise bei 0,6 Prozent, in Tschechien sogar bei 1 Prozent.

Auch Wettbewerber wie China, Australien, die USA, die Schweiz und Kanada können Nutzhanf mit einem THC-Gehalt bis zu 1% anbauen. Deutschland ist hier klar im Nachteil.
Die Anhebung ist zwar ein wichtiger Schritt, doch um auf globaler Ebene wettbewerbsfähig zu werden, müsste hier stark nachgebessert werden.